Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank nach der freundlichen Einführung.
Es freut mich auch, hier im kollegium Alexandrin, um über dieses Thema sprechen zu können.
wenn man heute die Nachrichten gehört hat, wird einem aufgefallen sein, dass immer wieder
des Grundgesetzes, also der Verabschiedung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
vor 70 Jahren gedacht wurde seitens der Politik.
In diesem Jahr jährt sich, wie bereits erwähnt wurde, nicht nur die Verabschiedung der Weimarer
Reichsverfassung, sondern eben auch die Verabschiedung einiger, nicht aller, aber einiger der Landesverfassungen
der Weimarer Republik zum 100.
Male 1919.
Und es scheint mir durchaus sinnvoll, auch dieser Verfassungen, die das politische Leben,
die dem politischen Leben in der Weimarer Republik einen Rahmen gaben, zu gedenken.
Im Hinblick auf die Verfassungsgeschichte der Weimarer Republik stand die Weimarer
Reichsverfassung stets im Vordergrund des Interesses.
Auf der Ebene des Reiches entschied sich das Schicksal der Weimarer Republik und so ist
es nur verständlich bei der Frage nach den Ursachen ihres Scheidans auch die Reichsverfassung
in den Blick zu nehmen, um nach deren Strukturschwächen zu fragen.
Dabei wurden immer wieder bestimmte Merkmale ausgemacht, die zur Schwäche der Weimarer
Republik beigetragen haben sollen.
Dazu zählte das ausgeprägte Verhältniswahlrecht, das jedenfalls in der Spätszeit der Weimarer
Republik eine Zersplitterung des Parteien-Systems begünstigt und damit eine parlamentarische
Regierungsbildung erschwert haben soll.
Dazu zählten die plebisitären Elemente von Volksbegehren und Volksentscheid, die zwar
nie zu einem Erfolg führten, aber als Kampfmittel der Opposition den Feinden der Republik die
Möglichkeit zur propagandistischen Nutzung bieten.
Dazu zählten schließlich vor allem die politischen Rechte des unmittelbar vom Volk gewählten
Reichspräsidenten, die nicht nur eine Regierungsbildung ohne parlamentarische Mehrheit erlaubten,
sondern in Kombination mit dem Recht zur Auflösung des Reichstags sowie dem Notverordnungsartikel
48 eine Regierung am Parlament vorbei und damit jene von Karl Dietrich Bracher vor mehr
als 60 Jahren bereits analysierte Aushöhlung des Parlamentarismus in der Phase der sogenannten
Präsidialkabinette ermöglichten und auf deren Basis schließlich am 30. Januar 1933 der NSDAP-Führer
Adolf Hitler als Reichskanzler eingesetzt wurde.
Bei die Machtfülle des Reichspräsidenten bei einem Friedrich Ebert, ein stabilisierender
Faktor der jungen Demokratie, so geriet sie in den Händen Paul von Hindenburgs zu einem
entscheidenden Gefährdungsfaktor.
Die jüngere verfassungshistorische Forschung hebt allerdings gegenüber den kritischen
Beurteilungen der Weimarer Reichsverfassung verstärkt auch deren positive Seiten hervor.
Im Vergleich zur Reichsverfassung fanden die Länderverfassungen der Weimarer Republik
eine weitaus geringere Aufmerksamkeit in der Forschung.
Dies gilt auch für den Freistaat Bayern, immerhin dem zweitgrößten Gliedstaat des Deutschen
Reiches, der in besonderem Maße stets seine Eigenstaatlichkeit gegenüber dem deutschen
Nationalstaat betonte.
Erst seit den 1990er Jahren lässt sich ein zunehmendes Interesse an den Landesverfassungen
der Weimarer Republik erkennen, das gerade auch für die Bayerische Verfassung von 1919
zu einer mittlerweile immerhin ansehnlichen Reihe von Sammelbänden und Monographien geführt
hat.
Wie Fabian Wittrick festgestellt hat, lässt sich ein gewisser Zusammenhang zwischen dem
Interesse an den Landesverfassungen der Zwischenkriegszeit und der Existenz eines eindeutigen Nachfolgestades
erkennen, der vor allem in Bayern, in Hamburg, in Bremen, in Sachsen, auch in Thüringen
gegeben ist.
Doch beziehen diese Landesverfassungen ihre Relevanz nicht allein aus Traditionslinien,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:53:47 Min
Aufnahmedatum
2019-05-16
Hochgeladen am
2019-05-27 10:44:01
Sprache
de-DE